Die Bundesdurchschnittskostensätze (auch: B-DKS) wurden zum 01.06.18 neu herausgegeben. Dieses betrifft FbW (Weiterbildungs)-Maßnahmen sowie Aktivierungsmaßnahmen.

Der B-DKS wird für beide Maßnahmearten jährlich durch die Bundesagentur für Arbeit neu festgelegt. Der neue Bundesdurchschnittskostensatz gilt für alle Maßnahmen, die ab 01.06.18 bei der Fachkundigen Stelle (FKS) eingereicht werden.

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B-DKS FbW Maßahmen, Stand 01.06.18 83.14 KB 5201 Downloads

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