Mit dem “Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung” (AWStG) ergeben sich ab 01.08.16 diverse Änderungen bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die für Sie als Weiterbildungsträger von Bedeutung sind.