Der Umsetzungshinweis 02-2018 beschreibt die Verfahrensweise beim Entzug der Trägerzulassung durch die Fachkundige Stelle.

Der Umsetzungshinweis 03-2018 beschreibt, dass auch Berufsschulen einer AZAV-Zertifizierung bedürfen, wenn Sie als Unterauftragnehmer in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung auftreten. Allerdings nur dann, wenn ihr Unterrichtsanteil mehr  als 10% (der Gesamt-UE) beträgt.

 

Beide Themen sind nicht neu und bereits in den Empfehlungen des Beirats erschienen.