Auditor: eine Person, die eine Ausbildung im Qualitätsmanagement (z.B. ISO 9001) abgeschlossen hat, welche ihn/sie befähigt, Audits nach DIN EN ISO 19011 durchführen zu können. Diese Norm beschreibt die Anforderungen an die Durchführung von Audits. Ein Auditor kann auch gem. DIN EN ISO 19011 “akkreditiert” sein. Ein Auditor muß mehrere Jahre Berufserfahrung in Führungsposition der Branche haben, in der er auditiert. Um als Auditor tätig werden zu können, muß er/sie mindestens eine bestimmte Anzahl von Audits als Trainee und unter Anleitung eines Lead-Auditors durchgeführt haben. Die Bedingungen für Auditoren sind auch in der DIN EN ISO 19011 festgelegt. Erfüllt er/sie alle Voraussetzungen, kann ein Auditor von einem Zertifizierer berufen werden und bekommt dann eine Berufungsurkunde, die 3 Jahre gültig ist.