Erfolgsmeldung: hierbei handelt es sich um eine Auswertung Ihres (!) Maßnahmeerfolgs. Der Träger muß seine Maßnahmeerfolge messen. Die Auswertung sollte spätestens bis zum nächsten Überwachungsaudit des Zertifizierers (FKS) fertig sein. Ältere Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit verlangten eine Auswertung:

    • 1 x direkt nach Maßnahmeende sowie
    • 1 x nach 6 Monaten.

Die Daten sind nach AZAV (eigentlich) an Ihre zuständige Arbeitsagentur zu senden.
In der Praxis hören Sie jedoch immer öfter von den Agenturen, dass man diese Auswertungen nicht haben möchte (“was sollen wir damit?”), denn die Arbeitsagenturen führen z. Teil ihre eigenen Auswertungen. Allerdings gibt es auch Arbeitsagenturen, die regelmäßig diese Zahlen beim Träger abfragen!

In den Regelungen zur Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen finden Sie Hinweise zur Erstellung und Abgabe der Auswertung. Leider ist es etwas mühselig den Teilnehmern hinterher zu telefonieren, ob sie bereits eine Arbeit gefunden haben.