Wegen des neuen Qualifizierungschancengesetzes (QCG) und den damit einhergehenden Änderungen insbesondere bei der Förderung von Beschäftigten in Unternehmen, sind die Fachlichen Weisungen jetzt aktualisiert worden.

Beschäftigte können eine Förderung für Ihre berufliche Weiterbildung jetzt mit wesentlich besseren Bedingungen bekommen. Damit zahlt die Bundesagentur für Arbeit Zuschüsse zum Teil sogar bis zu 100%!

Dieses spezielle Förderprogramm wird auch WeGebAU genannt. Grundsätzliche Erläuterungen zum Begriff WeGebAU finden Sie im AZAV-WIKI.

Es lohnt sich auch, in diesem Fall das Qualifizierungschancengesetzes (QCG) zu lesen, hier veröffentlicht.

 

Die Fachlichen Weisungen finden Sie hier, herausgegeben am 26.12.18, gültig ab 01.01.19

Das Qualifizierungschancengesetz: