FbW - Berufliche Weiterbildung

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich hauptsächlich um die klassischen Umschulungen, deren Dauer max. 2/3-tel der urspr. Ausbildungszeit betragen darf. Umschulungen richten sich inhaltlich nach den Ausbildungsrahmenplänen (BBIG) und den Vorgaben der IHK in den jeweiligen Bundesländern.

Des Weiteren gehören Aufstiegsfortbildungen sowie die Förderung von Beschäftigten in diesen Bereich.

Teilnehmer an solchen Maßnahmen sollten über eine ausreichende intellektuelle Leistungsfähigkeit für die angestrebte Weiterbildung, Motivation sowie Aktualität der notwendigen schulischen Kenntnisse verfügen.

Ggf. wird zur Feststellung der Berufspsychologische Service von der Agentur für Arbeit/ dem Jobcenter eingeschaltet.

Näheres erfahren Sie auch in den aktuellen Fachlichen Weisungen (s.u.)

Auch in diesen Bereich gehören:

  • Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses (HSA),
  • Maßnahmen/ Hilfen zur Begleitung einer Umschulung (UbH),
  • Maßnahmen aus dem Programm der Beschäftigtenqualifizierung wurden umfangreich ausgebaut (Qualifizierungschancengesetz),
  • Berufspraktische Weiterbildungen (BPW)
  • Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen (TQ)
  • neu: Maßnahmen zur Förderung von Grundkompetenzen (s.u.)

Förderung von Maßnahmen für Grundkompetenzen

Grundkompetenz-Maßnahmen sollen Kenntnisse vermitteln, die erforderlich sind, um eine berufsabschlußbezogene Maßnahme erfolgreich zu absolvieren.
Zulassungs- und förderfähig sind somit ausschließlich solche Grundkompetenz-Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf einen Berufsabschluß stehen.

Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die besonders für:

  • leistungsschwächere geringqualifizierte Arbeitnehmer,
  • Langzeitarbeitslose,
  • ältere Arbeitnehmer

konzipiert werden können, die über noch keinen Berufsabschluss verfügen.

Inhalte können sein:

Zu den Grundkompetenzen (Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung) gehören z.B.:

  • Mathe
  • Deutsch,
  • Lesen, Schreiben,
  • IT-Kommunikationstechnologien.

Dauer: 3 – 6 Monate (VZ)

Prämien für abgeschlossene Ausbildungen (§ 131a SGB III)

(verlängert bis 31.12.2023).

Arbeitnehmer die an einer Maßnahme teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (BBIG) führen, erhalten eine Prämie wie folgt:

  • 1.000,- € für das Bestehen der Zwischenprüfung
  • 1.500,- € nach Bestehen der Abschlussprüfung
  • keine Prämie für trägerinterne Prüfung

Näheres erfahren Sie hier:

Download der Fachlichen Weisungen