FbW - Berufliche Weiterbildung

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich hauptsächlich um die klassischen Umschulungen, deren Dauer max. 2/3-tel der urspr. Ausbildungszeit betragen darf. Umschulungen richten sich inhaltlich nach den Ausbildungsrahmenplänen (BBIG) und den Vorgaben der IHK in den jeweiligen Bundesländern.

Des Weiteren gehören Aufstiegsfortbildungen sowie die Förderung von Beschäftigten in diesen Bereich.

Teilnehmer an solchen Maßnahmen sollten über eine ausreichende intellektuelle Leistungsfähigkeit für die angestrebte Weiterbildung, Motivation sowie Aktualität der notwendigen schulischen Kenntnisse verfügen.

Ggf. wird zur Feststellung der Berufspsychologische Service von der Agentur für Arbeit/ dem Jobcenter eingeschaltet.

Näheres erfahren Sie auch in den aktuellen Fachlichen Weisungen (s.u.)

Auch in diesen Bereich gehören:

  • Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses (HSA),
  • Maßnahmen/ Hilfen zur Begleitung einer Umschulung (UbH),
  • Maßnahmen aus dem Programm der Beschäftigtenqualifizierung wurden umfangreich ausgebaut (Qualifizierungschancengesetz),
  • Berufspraktische Weiterbildungen (BPW)
  • Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen (TQ)
  • neu: Maßnahmen zur Förderung von Grundkompetenzen (s.u.)

Förderung von Maßnahmen für Grundkompetenzen

Grundkompetenz-Maßnahmen sollen Kenntnisse vermitteln, die erforderlich sind, um eine berufsabschlußbezogene Maßnahme erfolgreich zu absolvieren oder auch generell für leistungsschwächere, geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den Zugang in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und Beschäftigungsrisiken zu reduzieren.

Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die besonders für:

  • leistungsschwächere geringqualifizierte Arbeitnehmer,
  • Langzeitarbeitslose,
  • ältere Arbeitnehmer

Zu den Grundkompetenzen gehören:

  • Mathe
  • Deutsch,
  • Lesen, Schreiben,
  • IT-Kommunikationstechnologien.

Dauer: 3 – 6 Monate (VZ)

Prämien für abschlußorientierte Ausbildungen (§ 87a SGB III)

Arbeitnehmer:innen die an einer Maßnahme teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (BBIG, HwO) führt, erhalten eine Prämie wie folgt:

  • 1.000,- € für das Bestehen der Zwischenprüfung
  • 1.500,- € nach Bestehen der Abschlussprüfung
  • 500,- € mtl. zusätzlich als Zuschuß für arbeitslose Arbeitnehmer:innen (Weiterbildungsgeld)
  • keine Prämie für trägerinterne Prüfung

Näheres auch zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier:

Download der Fachlichen Weisungen

Begrifflichkeiten: kein Praktikum!

  • Der Begriff „Praktikum“ sollte im Kontext mit Maßnahmen der Arbeitsförderung nicht genutzt werden. Für ein Praktikum ist im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLOG) ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns zu zahlen.Betriebliche Abschnitte in Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) begründen hingegen kein Beschäftigungsverhältnis. Ebenso wenig werden sie analog eines Praktikums durchgeführt.Insbesondere in der Außenwirkung ist zu empfehlen, die einschlägigen Begriffsbezeichnungen anzuwenden, z. B. „Vereinbarung zur betrieblichen Lernphase“ statt „Praktikumsvertrag“.Der Begriff „Praktikum“ kann ein falsches Rechtsverhältnis zwischen Teilnehmer und Betrieb suggerieren!