DAkkS legt neue AZAV Zertifizierungszyklen fest

Die DAkkS hat die Regelung zum Zeitpunkt der jährlichen Durchführung der Audits innerhalb von 365 Tagen konkretisiert. Der Zeitpunkt für die Planung wird vom Zertifizierungsentscheid aus berechnet (ablesbar im Zertifikat: Beginntermin der Laufzeit). Das bedeutet für bereits zugelassene Träger, dass Überwachungsaudits z.T. wesentlich früher stattfinden werden. Der Abstand vom Zertentscheid bis zum Audit darf 365 Tage nicht überschreiten.