In unseren Bildungsnews vom gleichen Datum (25.10.19) berichten wir über die widersprüchlichen Aussagen zum Thema:

Keine parallele Durchführung von Maßnahmen (§ 45 SGB) möglich?

Wir  bitten alle Leser dieses News-Artikels, Bildungsträger sowie gern auch Agenturen für Arbeit und Jobcenter uns Ihre Erfahrungen mit diesem Problem in einer E-Mail zu schildern!

Für Bildungsanbieter:

    • konnten Sie in diesem Sinne zwei Maßnahmen parallel mit einem Teilnehmer durchführen?
    • Oder ist es auch bei Ihnen nicht möglich diese Maßnahmen parallel durchzuführen?

Für Agenturen für Arbeit/ Jobcenter:

    • Ist es für Sie möglich, parallel mehrere Maßnahmen zu bewilligen?
    • Oder scheitert es auch bei Ihnen an der technischen Umsetzung?

Selbstverständlich geben wir weder Namen noch Adressen oder Ihre Institution weiter, noch veröffentlichen wir sie!

Es geht hier ausschließlich um die Sache und die korrekte Darstellung bzw. zukünftigen Lösung dieses Problems!

Unterstützen Sie uns, um für alle Klarheit in dieser Angelegenheit zu gewinnen!

Bitte senden Sie uns Ihre Antwort in einer Email an: info@azav.com.de