Träger: die Definition was ein Träger ist, finden Sie im § 21 SGB III: „Träger sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.“ Also auf deutsch, alle die Leistungen für die Bundesagentur für Arbeit durchführen und somit auch Einzelpersonen wie z.B. Personalvermittler.