Die Bundesagentur für Arbeit hat noch einmal klar gestellt:

  • Prüfungsgebühren müssen in der Kalkulation enthalten sein und
  • Prüfungszeiten sind kein Unterricht und dürfen somit auch nicht bei der Ermittlung des Kostensatzes einer Maßnahme berücksichtigt werden.

Begründung: dem Teilnehmer sollen durch die Maßnahme keine weiteren Kosten entstehen und während einer Prüfung (auch trägerintern!) findet kein Unterricht statt. Das betrifft Zwischen- sowie Abschlußprüfungen.

Damit erhöhen die Prüfungsgebühren und die Nichtanrechnung der Prüfungszeit Ihren Kostensatz für die Maßnahmen.