Die Bundesdurchschnittskostensätze (auch: B-DKS) wurden zum 03.06.19 neu herausgegeben. Dieses betrifft FbW (Weiterbildungs)-Maßnahmen sowie Aktivierungsmaßnahmen.

Der B-DKS wird für beide Maßnahmearten jährlich durch die Bundesagentur für Arbeit neu festgelegt. Der neue Bundesdurchschnittskostensatz gilt für alle Maßnahmen, die ab 03.06.19 bei der Fachkundigen Stelle (FKS) eingereicht werden.