Die Fachlichen Weisungen für FbW-Maßnahmen wurden überarbeitet und an die aktuelle Gesetzgebung angepaßt.

Alle neuen Weisungen finden Sie jetzt auf der Seite Downloads.

 

Was sind eigentlich Fachliche Weisungen?

Diese Weisungen sind eigentlich interne Arbeitsanweisungen für die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter. Sie bestehen aus zwei Teilen:

  • Teil 1 beschreibt die geltenden Regelungen,
  • Teil 2 beschreibt, wie die Sachbearbeiter damit umgehen sollten, in welchen Programmen sie was erfassen (z.B. COSACH) usw.

 

Warum sind die Weisungen für Träger so wichtig?

Zum Teil finden Sie nur hier konkrete Angaben zu den Anforderungen der AZAV und den Empfehlungen des Beirats!
Hier können Sie z.B. nachlesen, wie mit Fehlzeiten, Arbeitsunfähigkeiten oder dem Fahrgeld umgegangen wird.

 

Aus der Praxis:

Einige Kostenträger verfassen eigene interne Anweisungen zum Umgang mit den Regelungen, die m. E. jedoch nicht diesen Weisungen entgegenstehen sollten!

 

Sind unter den Downloads alle Fachliche Weisungen zu finden?

Nein, ich veröffentliche hier nur die Weisungen, die für die Zulassung Ihrer eigenen Maßnahmen wichtig sind. Dazu gehören:

  • § 81 SGB III und alle damit zusammenhängenden Weisungen, z.B. auch
  • § 82 SGB III für die Förderung von Beschäftigten
  • § 45 SGB III und alle damit zusammenhängenden Weisungen wie die zum § 16 SGB II (Aktivierungsmaßnahmen)
  • § 22 SGB III weil sich diese Weisung auf einen § bezieht, auf den in den obigen Weisungen bezug genommen wird.

Sie können davon ausgehen, dass die Regelungen des § 45 und § 81 zwar im SGB III stehen, jedoch auch für bestimmte Teilnehmer aus dem Rechtskreis SGB II (Langzeitarbeitslose) zutreffen.

Deshalb heißt es z.B. … § 16 i.V.m. (meint: in Verbindung mit) § 45 oder § 81 … usw.

 

Was bedeutet eigentlich? (Begriffe):

MAT = Maßnahmen bei einem Träger

MAbE = Maßnahmen der beruflichen Eingliederung

MAG = Maßnahmen bei einem Arbeitgeber

MPAV = Maßnahmen bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung