Wegen der Zusammenlegung die Ziele 1 und 2, gilt für alle ab 2021 neu zugelassenen Maßnahmen der neue BDKS (Bundesdurchschnittskostensatz).

Es haben sich nur die Kostensätze dieser Positionen geändert, der Rest bleibt gleich.

Beachten Sie bitte auch die Meldung vom 10.12.20 (DAkkS).

 

Download der neuen Kostensätze: