Ab jetzt können auch Selbständige im Nebenerwerb gefördert werden, über § 45 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 (Heranführung an eine selbständige Tätigkeit) !

Die DAkkS hat heute bekannt gegeben, dass diese Zielgruppe mit einem Aktivierungsgutschein gefördert werden darf, während ja die Gruppe der Bestandsselbständigen von dieser Förderung ausgeschlossen ist.

Siehe aktualisierte Informationen in den Bildungsnews vom 01.10.19