Aktivierungsmaßnahmen (§ 45 SGB III/ Fachbereich 1) sind im Gegensatz zu einer FbW-Maßnahme oft von kürzerer Dauer oder beinhalten Einzelcoachings. Die Arbeitsagenturen tendieren seit einiger Zeit dazu, Teilnehmenden eher eine Aktivierungs- als eine FbW-Maßnahme zu finanzieren, das liegt sicher daran, das die Langzeitarbeitslosigkeit nur wenig abnimmt. Grundsätzlich erscheinen diese Maßnahmen attraktiver, denn sie gehen individueller auf die Bedürfnisse der Teilnehmer ein und bieten konzeptionell mehr Spielraum.