Fachbereiche: werden in der AZAV im § 5 (1) definiert. Zugelassene Maßnahmen werden diesen Fachbereichen zugeordnet. Z.B.

  • Fachbereich 1 = Aktivierung und berufl. Eingliederung (mit Unterbereichen) oder
  • Fachbereich 4 = Berufliche Weiterbildung.

Neu ab 01.04.12 ist, dass jeder Träger eine Anlage zum Trägerzertifikat erhält, in welcher die Fachbereiche aufgezählt werden, in denen er tätig ist. Diese Anlage kann unabhängig von den Zertifizierungsterminen jederzeit ergänzt werden. Allgemein besteht eine Unsicherheit darüber, für welche Fachbereiche eigentlich Maßnahmen zugelassen werden können?

Deshalb finden Sie hier eine Aufstellung aller Fachbereiche mit der Zuordnung, ob eine Zertifizierung erfolgen muß.

Diese Tabelle der Fachbereiche ist nach bestem Wissen erstellt, kann aber keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Sie soll Ihnen Orientierung geben.