Beirat/ Anerkennungsbeirat ist ein Gremium bestehend aus Vertretern verschiedener Organisationen wie z.B. Wirtschaftsverbänden, der Kirche (!) usw. Er aktualisiert, ergänzt und konkretisiert die Anforderungen der AZAV.

Diese sog. Empfehlungen des Beirats sind nicht wirklich Empfehlungen sondern vielmehr verpflichtend von Trägern umzusetzen. Sie beziehen sich hauptsächlich auf den § 2 (4) AZAV und die Maßnahmedurchführung. Empfehlungen werden in unregelmäßigen Abständen aktualisiert, bzw. erweitert.

Kritik: wünschenswert wäre eine thematische „Neusortierung“, da sich einige Unterpunkte wiederholen, sowie eine Ausdrucksweise die man auf Anhieb versteht!