AZAV: (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) die neue Verordnung der Arbeitsagentur, ersetzt ab 01.04.12 die AZWV. Neu ist, dass sich nun alle Träger zertifizieren lassen müssen. Leider bezieht sich die generelle Ausrichtung dieser Verordnung weiterhin nur auf Bildungsträger, was z.B. für Personalvermittler zu Unsicherheiten führt. Neu ist die Angabe von Fachbereichen, in denen ein Träger tätig werden kann. Ansonsten werden die meisten Anforderungen aus der “alten” AZWV übernommen, wie z.B. auch die Einrichtung eines QM-Systems s. Begriff zur AZWV. Die AZAV wird über die Empfehlungen des Beirats aktualisiert und erweitert.