Kursnet: bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW-Maßnahme) müssen Sie zusätzlich die Maßnahme in Kursnet eingeben (einpflegen). Auch Aktivierungsmaßnahmen nach § 45 können hier erfaßt werden. Außerdem nehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter dann ihre Maßnahmen intern in ihrem Verwaltungsprogramm auf.