Kursnet: bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW-Maßnahme) müssen Sie zusätzlich die Maßnahme in Kursnet eingeben (einpflegen). Für Aktivierungsmaßnahmen nach § 45 gibt es inzwischen auch ein Verzeichnis (siehe Bildungsnews vom 01.04.19), außerdem nehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter ihre Maßnahmen intern in ihrem Verwaltungsprogramm auf.