CORONA AKTUELL – TAGESAKTUELLE MELDUNGEN

Während der „Corona-Krise“ veröffentlichen wir hier in gewohnter Weise tagesaktuelle Entscheidungen und Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit und der DAkkS (soweit sie uns bekannt werden) zum Vorgehen in Bezug auf zugelassene Bildungs- und Coachingmaßnahmen. Wir möchten Ihnen damit einen Service bieten, der jedoch nicht dem Anspruch gerecht werden kann, vollständig zu sein oder Sie rechtlich zu beraten!

Ebenso gibt es bereits Informationen von der DAkkS zur Zertifizierung, Zulassung und Auditdurchführung..

Bitte informieren Sie sich selbst bei den entsprechenden Ministerien Ihres Bundelandes über die aktuellen Entwicklungen. Aufgrund der Dynamik können wir diese Infos hier natürlich nicht darstellen.

FÜR ZUGELASSENE MAßNAHMEN GILT: BITTE KEINE ALTERNATIVE DURCHFÜHRUNG OHNE OFFIZIELLE GENEHMIGUNG IHRER FKS!
(ausgenommen sind Maßnahmen die für die Durchführung sowieso bereits per Video, Telefon oder ähnlichen Verfahren zugelassen sind).
  • 06.05.20 – Telefonkonferenz Bund-Länder: die Länder werden […] entscheiden: […ob, wann und wie..] Volkshochschulen,Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich wieder öffnen können. Datei zum Download des Beschlusses.
  • Link zur Seite mit Auswahl aller Bundesländer.
  • 09.04.20FAQ der BA erschienen https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/weiterfuehrung-von-massnahmen
  • 30.03.20 – Website der BA zum SodEG Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
    Hier erhalten Vertreter*innen eines sozialen Dienstleisters Informationen, wie Sie auf Basis des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) Zuschüsse beantragen können.
    Die angekündigten FAQ sollen Anfang April erscheinen (nicht zu verwechseln mit den FAQ vom 22.03.20 s.u.!)
  • 30.03.20Sod(EG) wer besser verstehen möchte worum es in diesem Gesetz geht, für den ist diese Erklärung des BMAS (vom 25.03.20) vielleicht eine bessere Hilfe:
  • 30.03.20 – Zuschüsse für Träger (soziale Dienstleister!)  nach dem SodEG.
    Das SodEG steht hier zur Verfügung:
  • 30.03.20 – Die Bundesagentur für Arbeit unterrichtet die Trägerverbände, über die Abwicklung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) und
    nimmt Bezug auf ihr Schreiben vom 20.03.20 (s.u.), dass Maßnahmen die nachweislich in anderer Form durchgeführt werden, weiter vergütet werden. Dieses Vorgehen soll nun in ein geregeltes Verfahren münden. Anfang April werden weitere Verfahrenshinweise folgen, sowie an die Art der Nachweise, auf einer FAQ auf der Website der BA. Die Bundesagentur für Arbeit bittet darum, von Nachfragen vorerst abzusehen, es entstehen keine Nachteile für Träger!
    Schreiben der BA
  • 22.03.20 – Die Bundesagentur für Arbeit hat eine FAQ-Seite im Web für Bildungsträger veröffentlicht. https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/corona-faq-bildungstraeger.
    Es ist m.E. bedauerlich, dass einige Institutionen nicht in der Lage sind, Ihre Dokumente oder Veröffentlichungen mit einem Datum zu versehen. Möglich ist nämlich hinterher die Frage ab wann, was, galt!
  • 21.03.20 – Die Bundeanstalt für Arbeit gibt ein Schreiben heraus zur digitalen und alternativen Maßnahmedurchführung. Diese Seite der Bundesagentur wurde inzwischen aus dem Web genommen, hier erhalten Sie eine Kopie der Inhalte.
  • 20.03.20 – Rundschreiben der Bundeanstalt für Arbeit an die Trägerverbände
  • 19.03.20 – 06:03 Uhr – Die DAkkS hat eine Empfehlung an die FKS mit folgender Vorgehensweise mitgeteilt:
    1.   Der Träger legt eine Übersicht der (zugelassenen) Maßnahmen vor, die (abweichend von der ursprünglichen Zertifizierung) unter Anwendung alternativer Lernformen durchgeführt werden sollen. Zu dieser Liste reicht der Träger eine Erklärung ein, in der versichert wird, dass die grundsätzlichen Anforderungen des SGB III, der AZAV und weiterer Anforderungen weiterhin erfüllt sind.
    2.   FKS stellt für die beantragten Maßnahmen eine Vorabbescheinigung (per E-Mail) aus. (kein neues Zertifikat)
    3.   Träger reicht die Vorabbescheinigung bei den zuständigen AA und JC ein. (danach sollte die Maßnahmen durchgeführt werden können)
    4.   Träger reicht die notwendigen Unterlagen (Konzept und Kalkulation) zur Bestätigung innerhalb von spätestens 8 Wochen bei der maßnahmezulassenden FKS nach.
    5.   FKS prüft die Einhaltung der Anforderungen. Es bleibt bei den erforderlichen regelkonformen Prüf- und Nachweisschritten.
  • Aber Achtung:
    1.   Es kann erforderlich sein, dass die theoretische Wissensvermittlung im Rahmen von alternativen Methoden erfolgt.  Der Träger stellt dabei allen Teilnehmern die notwendigen Lerninhalte zur Verfügung.
    Eine Betreuung der Teilnehmer durch den Träger muss im Rahmen diese alternativen Verfahren ebenso sichergestellt werden (z.B. Skype, Telefon).
    2.   Prüfungstechnisch müssen die FKS-Mitarbeiter in die Konzept- sowie in die Kalkulationsprüfung einsteigen. Es ist ggf. davon auszugehen, dass auch der Kostensatz anzupassen ist.
    3.   Wenn die Krise vorbei ist, hat das alte Zertifikat wieder Gültigkeit.
  • 18.03.20 – 09:25 Uhr: Die DAkkS unterrichtet uns, dass derzeit ein Umgang mit Umstieg auf alternative Lernformen der Bildungsträger von Präsenz-Qualifizierungen in Abstimmung ist. Die Veröffentlichung erwarte man in Kürze.
  • 17.03.20 – 16:15 Uhr: Die bisher veröffentlichten Aussagen (Bundesregierung/ Bundesagentur für Arbeit) sind leider z Zt. doch noch widersprüchlich. Es fehlt immer noch eine eindeutige Aussage die den privaten Bildungsträgern ermöglich, richtig zu handeln. Leider beschließen im Moment diverse Agenturen für Arbeit und Jobcenter eigene und unterschiedliche Regelungen, es herrscht scheinbar ein ziemliches Durcheinander! Da momentan keine Rückmeldung von den entsprechenden Stellen erfolgt, kann man wohl nur abwarten…? Sicherlich wird dort mit Hochdruck an einheitlichen Lösungen gearbeitet.
  • 16.03.20 – 18:00 Uhr: soeben fand die Pressekonferenz der Bundeskanzlerin statt. Folgendes wurden u.a. beschlossen:
    Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:

    III.  Zu verbieten sinddie Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich…https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934
  • 16.03.20 – Schreiben der Bundesagentur für Arbeit zum Thema “Schließen von Maßnahmen und die momentan angedachten Folgen”. Die gelbe Markierung im Schreiben wurde hinterher von uns angebracht!
    Email der BA zum Infektionsgeschehen Coronavirus 16.03.20.pdf
    Die Landesregierung NRW ordnet vorerst die Schließung von Bildungsträgern an: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-massnahmen-zur-eindaemmung-der-corona-virus
  • 15..03.20 – Momentan gehen wir davon aus, dass Audits durch die Fachkundige Stellen (FKS) nicht über Telefon oder Video durchgeführt werden können, die DAkkS erwähnt für fällige Termine die Möglichkeit, Termine zu verschieben oder Fristen zu verlängern. Betroffenen Trägern empfehlen wir sich direkt mit Ihrer FKS in Verbindung zu setzen.
  • 14.03.20 – Bis heute sind uns noch keine Hinweise der DAkkS an die FKS bekannt. Wir erwarten in der nächsten Woche (12.KW) erste Meldungen.
  • 12.03.20 – auf der Website der BA ist eine FAQ-Excel-Datei (!) herunterzuladen, die Fragen der Teilnehmer für die Teilnahme an Maßnahmen und von Bildungsträgern beantwortet. Diese Datei soll laufend aktualisiert werden, wurde jedoch inzwischen entfernt! https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen