Ihre Maßnahme wird u. a. auf Grund ihrer Angaben im Lehrplan/ Konzept und in der Kalkulation von der Fachkundigen Stelle (FKS) zugelassen.

In der Praxis kommen zwei Fälle immer wieder vor:

  1.  Der Träger macht im Kurzfragebogen, der ja Grundlage für den Maßnahmebogen ist, abweichende Angaben zu der im Zertifikat zugelassenen Maßnahme.
  2. Die Arbeitsagentur erkennt z.B., dass in einer Umschulungsmaßnahme vergessen wurde, die Ferienzeiten in die Dauer einzurechnen und verlängert daraufhin die Dauer der Maßnahme.

Leider passiert es immer wieder, dass die Arbeitsagentur den Stundenumfang, den Gesamtpreis oder andere Daten einer zugelassenen Maßnahme ändert und diese in den Maßnahmebogen übernimmt! Damit ist ihre Maßnahme jedoch nicht mehr zugelassen und sie dürfen diese so nicht durchführen!!!

Sind Änderungen notwendig können Sie bei ihrer Fachkundigen Stelle (FKS) eine Änderungsmitteilung abgeben, woraufhin die Maßnahme dann wieder zu den neuen Konditionen zugelassen wird!