Bundesdurchschnittskostensatz (B-DKS): Eine Tabelle, in welcher die Std.-Sätze ausgewiesen werden, die von der Bundesagentur für Arbeit für einen Teilnehmer/UE (= 45 min) in einer Maßnahme maximal gezahlt werden.

Bis zum 31.03.12 war diese Tabelle nur den Fachkundigen Stellen (FKS) bekannt gewesen, die Inhalte durften nicht an die Träger weitergegeben werden. Ab dem 01.04.12 werden nun zwei Tabellen auf der Website der Arbeitsagentur veröffentlicht: für FbW- und Aktivierungsmaßnahmen (§ 45). Gleichzeitig ist eine Überschreitung der Std.-Sätze nur mit Genehmigung der Arbeitsagentur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (s. auch Kostenzustimmungsverfahren).

Bis 30.09.20 können Aktivierungsmaßnahmen über dem Kostensatz liegen. Ob diese angemessen sind, entscheidet bis dahin Ihre Fachkundige Stelle. Allerdings sind in letzter Zeit mehrere Maßnahmen von der DAkkS im laufenden Betrieb geschlossen worden, weil die Kostensätze wesentlich (!) zu hoch waren und nicht dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprachen!

Deshalb wurde ab 01.10.20 nun auch das Kostenzustimmungsverfahren für Aktivierungsmaßnahmen eingerichtet. Dieses kommt für alle Maßnahmen dann zum Tragen, wenn Ihr Kostensatz den BDKS um mehr als 25% überschreitet. Bei einer Überschreitung bis zu 25% entscheidet Ihre Fachkundige Stelle.

Für FbW-Maßnahmen wurden die Berufskennziffern (KldB = Klassifizierung der Berufe) neu geordnet. Die richtige Zuordnung ist fast nur noch dem Zertifizierer (der Fachkundigen Stelle, FKS) möglich, er verfügt über umfangreiche Literatur zur Ermittlung der richtigen Kennziffern.

Die BDKS-Tabellen werden ab 2020 alle 2 Jahre (ca. April – Juni) aktualisiert.