Die AZAV wird geändert – Arbeit von morgen-Gesetz ist in Kraft getreten!

Am 28.05.2020 ist das Gesetz (kurz: „Arbeit-von-morgen-Gesetz“) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Einige der wichtigsten Gesetzesänderungen (Auszug) die zu verschiedenen Zeiten in Kraft treten:

  • ab 01.07.20: der BDKS wird für FbW-Maßnahmen einmalig um 20% angehoben,
  • ab 01.10.20: die Fachkundigen Stellen dürfen bei Kostenüberschreitungen von Aktivierungsmaßnahmen nur noch bis zu 25% über dem BDKS eigenständig entscheiden, andernfalls,
    ist für Maßnahmen der Aktivierung wie bisher auch bei FbW-Maßnahmen das Kostenzustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit (Halle) vorgesehen.
  • Bei BDKS-Überschreitung von weniger als 25% können die Fachkundigen Stellen eigenständig entscheiden, ob die Kosten zulassungsfähig sind.
    Dafür muss der Träger allerdings. notwendige besondere Aufwendungen nachweisen.
  • Die Gruppengröße für die Kalkulation von Maßnahmen wird auf 12 Teilnehmer herabgesetzt,
  • der BDKS (Bundesdurchschnittskostensatz) soll generell nur alle 2 Jahre angepaßt werden,
  • Bei der Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten wurde die Mindestdauer der Maßnahmen von 160 auf 120 “Stunden” * gesenkt. Die Förderung von Beschäftigten wurde insgesamt stark ausgebaut.
  • Ab 01.01.21:§ 45 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 (Ziel 1) und Nr. 2 (Ziel 2) sollen zusammen gelegt werden, wir gehen davon aus, dass ansonsten die Bestimmungen zu den Förderzielen bestehen bleiben.

* ob es sich tatsächlich um Stunden oder doch UE handelt, wird zZt. geprüft!

unklar ist für mich momentan, ab wann:

  • Arbeitslose und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss (Geringqualifizierte) erhalten einen Rechtsanspruch auf eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung.

Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung tritt in Kraft am 28.05.20.

Bericht Ausschuss für Arbeit und Soziales (Änderungsvorschläge für das Gesetz)

Den Gesetzenwurf jetzt: Arbeit-vom-morgen-Gesetz finden Sie zum download

Den Referentenentwurf und die Stellungnahmen können Sie direkt hier herunterladen: