AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) werden z.B. an Arbeitslose und Langzeitarbeitslose ausgestellt,

    • die aufgrund Ihrer guten Ausbildung weniger eine Bildungsmaßnahme als vielmehr eine Vermittlungsleistung benötigen (Private Arbeitsvermittler (PAV) oder
    • für die kürzere Aktivierungsmaßnahmen Sinn machen,
    • die eine Unterstützung bei der Heranführung an den Arbeitsmarkt benötigen oder
    • bei denen eine Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sinnvoll ist, sowie
    • die eine Begleitung zur Stabilisierung ihrer neuen Beschäftigung benötigen und
    • für angehende Selbständige die z.B. einen Business-Plan erstellen möchten.

Einzulösen sind diese z.B. bei einem Träger, der Aktivierungsmaßnahmen zugelassen hat (§ 45 SGB III).

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