Die Bundesdurchschnittskostensätze (auch: B-DKS) wurden zum 01.07.22 für Maßnahmen neu herausgegeben.

Bitte laden Sie sich die aktuellen Dateien (bdks-fbw ab 01.07.2022/ bdks §45 ab 01.07.22) aus den Downloads herunter.

Der B-DKS wird alle 2 Jahre durch die Bundesagentur für Arbeit neu festgelegt. Der neue Bundesdurchschnittskostensatz gilt für alle Maßnahmen, die ab 01.07.22 bei der Fachkundigen Stelle (FKS) eingereicht werden.

Für Spezialisten oder “alte Hasen”: hier finden Sie den Originaltext zu den Änderungen bezüglich der FbW-bezogenen BDKS-Tabellen. Inhaltlich geht es um die Positionen die nicht mehr in der FbW-BDKS-Tabelle zu finden sind, sowie den Umgang mit den Schwellenwerten.

Hinweise der BA (Bundesagentur für Arbeit)
Im Folgenden lesen Sie aber auch hier die Einzelheiten zu den Hinweisen.

Hinweise zum Umgang mit der B-DKS-Tabelle – Struktur der neuen B-DKS-Tabelle 2022

In die Ermittlung der B-DKS 2022 sind die von FKS zugelassenen Maßnahmen/ Maßnahmebausteine der Kalenderjahre 2021/ 2022 eingeflossen. Resultierend aus diesem zur Verfügung stehenden Datenmaterial für die jeweiligen Systematikpositionen/ Bildungsziele gibt es in diesem Jahr für die ab 01.07.2022 geltende B-DKS-Haupttabelle wenige Änderungen in der Struktur der Berufsgruppen.

Umgang mit Schwellenwerten – Bildungsziele, die in der B-DKS-Tabelle mit „#“ aufgeführt sind = Kennzeichnung Schwellenwert

Berufsgruppen bzw. Systematikpositionen, für die kein B-DKS ermittelt werden konnte, sind in der B-DKS-Tabelle mit vorangestelltem „#“ aufgeführt.

Es gilt im Hinblick auf die Einhaltung der Kostenzustimmungspflicht weiterhin ein so genannter festgelegter Schwellenwert. Der Schwellenwert ist kein B-DKS für die jeweils nicht aufgeführte Systematikposition, sondern stellt nur einen Grenzwert in Bezug auf das Erfordernis der Kostenvorlage dar.

Helfer/Fachkraft         Systematikposition *** *1 oder 2        Schwellenwert = 7,00 €
Spezialist/Experte      Systematikposition *** *3 oder 4        Schwellenwert = 9,00 €

Da es sich bei dem Schwellenwert nicht um einen B-DKS handelt, kann auch kein 25-prozentiger Entscheidungsspielraum der FKS gelten. Dies bedeutet, dass zuzulassende Maßnahmen, deren Kostensätze oberhalb des Schwellenwertes liegen und für deren Bildungsziel es keinen B-DKS gibt, einer Zustimmung durch die BA bedürfen.

Besteht eine Maßnahme aus Inhalten, die mehrere B-DKS und/ oder Schwellenwerte betreffen könnten, gilt der inhaltliche Schwerpunkt der Maßnahme für die richtige Zuordnung.

Ebenso kann der Schwellenwert bzw. die Systematikposition **** 1 oder 2 bzw. 3 oder 4 nicht verwendet werden, wenn die Bezeichnung des Bildungsziels nicht explizit in einer Systematikposition der KldB 2010 aufgeführt ist.

 

Infos zu den einzelnen Änderungen

  • Die Berufspraktische Weiterbildung (BPW), ehemals 00000_BPW, entfällt. Bildungsangebote, die der BPW zugeordnet wurden, müssen nun der Systematikposition zugeordnet werden, mit der sich der inhaltliche Schwerpunkt abbilden lässt.
  • Der Erste-Hilfe-Kurs (00000_1Hilfe) wurde der Systematikposition 53122 (Ersthelfer) zugeordnet.
  • Die Grundkompetenzen (00000_GK) wurden der Systematikposition 71401 (Bürohilfskraft) zugeordnet.
  • Der Hauptschulabschluss (00000_HSA) wurde der Systematikposition 71401 (Bürohilfskraft) zugeordnet.
  • Der Industrie- bzw. Baumkletterer (00000_Kletterer) wird künftig in verschiedenen Systematikpositionen zugelassen, je nachdem welche Tätigkeit im Bildungsangebot vermittelt wird. Dies kann die 32162 (Industriekletterer) oder die 11712 (Baumpflegekletterer) oder die 12142 (Facharbeiter Forstwirtschaft – Kletterer) sein.
  • Fremdsprachenkenntnisse (berufsbezogen) wurden der Systematikposition 71412 (Fremdsprachsekretäre/-sekretärinnen) zugeordnet. Die Bildungszielbezeichnung muss die zu vermittelnden jeweiligen fremdsprachlichen Inhalte entsprechend darstellen.
    • Beispiele: “Englisch für den Beruf”, “Wirtschaftsenglisch mit LCCI-Zertifikat”, “Spanisch für Hotel-Gaststättenberufe”, “Englisch für technische Berufe”. Die Auflistung ist nicht abschließend.

Geblieben als Sonderposition ist lediglich die Umschulungsbegleitende Hilfe (ehemals 00000_UBH), die nun getrennt dargestellt wird: (s.u. was ist UbH?)

•        UBH_oLPB für Umschulungsbegleitende Hilfen ohne Lernbetreuung

•        UBH_mLPB für Umschulungsbegleitende Hilfen mit Lernbetreuung

Praktika-Maßnahmebausteine NULL
Bezeichnung der Maßnahme:

Die konkreten beruflichen Inhalte sollen aus der Bezeichnung eindeutig hervorgehen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass Bildungsziel und Systematikposition inhaltlich zusammenpassen. Die Systematikposition folgt dem inhaltlichen Schwerpunkt der Maßnahme. Zusätzliche Maßnahmeteile anderer beruflicher Fachrichtungen haben keinen Einfluss auf die Eingruppierung in die Systematikposition nach KldB 2010.

Zu Anlage 2 der B-DKS-Tabelle – Kraftfahrermaßnahmen:

Die beiden Systematikpositionen 52122_S und 52132_S (Güter-/Personenverkehr – Sonstiges) gelten für Maßnahmen/Maßnahmebausteine, deren Inhalte keiner anderen aufgeführten Systematikposition der Anlage 2 zuzuordnen sind.

Beispiele: Maßnahmebausteine mit reinen Theoriephasen wie Fachkunde oder Grundwissen für Kraftfahrer.

Bei bestimmten Maßnahmen/Maßnahmebausteinen (z.B. Erwerb der Führerscheine etc.) wurde der B-DKS auf Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer (Theorie, Fahrpraxis, Prüfung etc. einschl. eines prozentualen Aufschlages) ermittelt. Daher gilt für diese Maßnahmen der jeweilige B-DKS-Wert immer in Verbindung mit der jeweiligen Dauer.

In Bezug auf das Erfordernis der Kostenzustimmung bedeutet dies:
Wenn ein Wert (entweder die Dauer oder der Kostensatz) oder beide Werte überschritten werden, bedarf es der Kostenzustimmung.

Schweiß- und Verbindungstechnik

Die Tabelle weist einen gesonderten Wert für die Fachkraft im Bereich der Schweiß- und Verbindungs-technik 24422 aus, analog des Wertes für Spezialist/Experte. Der Wert soll einerseits zur besseren Unterscheidung bzw. Abgrenzung zu dem Wert für die sonstigen Schweißverfahren beitragen und andererseits ggf. notwendige Kombinationen von verschiedenen Schweißverfahren ermöglichen. In der Regel erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Kosten bei den einzelnen Schweißverfahren eine Maßnahmebausteinzulassung. In bestimmten Einzelfällen kann es aber arbeitsmarktlich erforderlich sein, Schweißverfahren in einer Maßnahmezulassung zu kombinieren.

Der Wert dient somit für Weiterbildungen, Anpassungsfortbildungen und Spezialisierungen mit schweißtechnischen Inhalten auf Fachkraftniveau.
Im Unterschied dazu gilt der Wert allerdings nicht für Umschulungen oder berufsanschlussfähige Teilqualifikationen in folgenden Ausbildungsberufen:

  • Fachkraft für Metalltechnik – Fachrichtung Konstruktionstechnik oder Konstruktionsmechaniker, korrekte Systematikposition/DKZ lt. KldB 2010 ist hier die „24412“ sowie für den Anlagenmechaniker die „34342“ (siehe B-DKS-Haupttabelle).
  • Die Systematikposition 24422_S (sonstige Verfahren) ist nur zu verwenden, wenn es sich um einzelne schweißtechnische Verfahren handelt, die nicht in der Anlage 1 aufgeführt sind. Diese sonstigen Schweißverfahren sind im Bildungsziel konkret zu benennen.

Was sind Grundkompetenzen ?

Mit dem Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) wurde seit 01.08.2016 die Möglichkeit der Zulassung von Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen im Vorfeld einer abschlussorientierten Weiterbildung eröffnet. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologie. Grundkompetenzen sind nur mit einer darauf folgenden Umschulung zu betrachten (abschlussorientierte Weiterbildung).

Was ist BPW ?

Berufspraktische Weiterbildungen (BPW) zielen darauf ab, überwiegend durch betriebliche Lernphasen die Wiedereingliederungschancen besonderer Zielgruppen (z.B. Langzeitarbeitslose, Berufsrückkehrende) zu verbessern.

In den Unterrichtsphasen werden berufsübergreifende Kenntnisse und Schlüsselqualifikationen sowie i.d.R. niedrigschwellige berufsfachliche Grundlagenkenntnisse (Helferniveau) vermittelt, die Einblicke in mehrere Berufsfelder geben sollen. Der Unterricht dient somit einer grundlegenden Orientierung, die durch die betrieblichen Lernphasen ergänzt und gefestigt werden soll.

Im Verhältnis Unterricht/betriebliche Lernphase überwiegen die betrieblichen Lernphasen. In der Regel handelt es sich um Maßnahmen mit feststehendem Verlauf, die von den Teilnehmenden durchgehend absolviert werden. Sofern z.B. viele oder sehr unterschiedliche Berufsfelder abgedeckt werden, die nicht für alle Teilnehmenden geeignet bzw. erforderlich sind, kann eine BPW (sowohl Unterricht als auch betriebliche Lernphase) auch aus einzeln zugelassenen Maßnahmebausteinen bestehen.

Was ist UBH ?

Umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) i.S. des § 180 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SGB III
Umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) mit oder ohne Lernprozessbetreuung sind keine isoliert zu betrachtenden Maßnahmen, sie kommen nur in Verbindung mit betrieblichen Einzelumschulungen gem. BBiG oder HwO zum Einsatz, wenn es für den Einzelfall notwendig ist.

Sie berücksichtigen die Besonderheit, dass bei betrieblichen Einzelumschulungen das Lehrgangskonzept (Ausbildungsrahmenplan) anders als bei Gruppenumschulungen nicht explizit auf die Belange der Umschulenden abgestimmt ist. Eine ubH beinhaltet Stützunterricht bzw. Nachhilfeunterricht für die jeweiligen Berufsschulfächer. Dieser Unterricht dient der Aufbereitung des Berufsschulunterrichts, der durch die Verkürzung nicht abgedeckt ist, der Nachbereitung des aktuellen Lernstoffes und auch der Vorbereitung auf die Zwischen- und Ab-schlussprüfung. Die Anzahl der Unterrichtsstunden richtet sich im Rahmen der Durchführung nach den jeweiligen individuellen Bedarfen des Einzelfalls. Es empfiehlt sich jedoch – wegen der parallelen Teilnahme an der betrieblichen Einzelumschulung – höchstens bis zu sieben Unterrichtsstunden für die ubH-Maßnahme wöchentlich vorzusehen.

Der Lernprozess der Teilnehmenden der ubH-Maßnahme kann je nach individuellem Bedarf durch eine gezielte Betreuung bzw. ein Coaching unterstützt bzw. begleitet werden, hierbei handelt es sich nicht um Unterricht. Es geht um die Unterstützung bei den Formalitäten im Umschulungsbetrieb, den Kontakt und Austausch mit Ausbildern im Betrieb und in den Berufsschulen. Ebenso können Tipps zu Lern- und Arbeitstechniken gegeben werden, um das Durchhaltevermögen und die Motivation der Teilnehmenden zu fördern oder den Umgang mit Prüfungssituationen zu trainieren. Sofern erforderlich kann auch die Aufarbeitung persönlicher oder schulischer Problemlagen, eine Krisenintervention erfolgen. Bei Bedarf gehört zur Betreuung eine vorbereitende Integrationsunterstützung z.B. in Form einer Bewerbungsberatung.