Für Maßnahmen mit Kostensätzen die > 25% über dem B-DKS liegen sind nun die Fachlichen Weisungen erschienen

Alle Träger die mit dem Gedanken spielen höhere Kostensätze für Ihre Maßnahmen anzusetzen wird empfolen diese Weisungen gut zu lesen!

Erstmalig hat das Kostenzustimmungsteam nun die Gründe mit interessanten Beispielen für höhere Kostensätze aufgeführt. Damit wird auch endlich den Veränderungen am Arbeitsmarkt sowie der “Daseinsberechtigung” von kalkulierten Maßnahmen nach § 45 SGB III (Aktivierungsmaßnahmen) und ihrer besonderen Ziele Rechnung getragen.

Im Kern geht es immer noch um die Darlegung der vier Kriterien die Sie auch auf unserer Seite Kostenzustimmung finden. Interessant ist an dieser Stelle sicher auch für die einreichenden Bildungsträger, dass es
die Aufgabe der Fachkundigen Stellen (FKS) ist:

  1. das Formular für die Kostenzustimmung (neu im MS-Word-Format) mit den Begründungen auszufüllen und
  2. überzeugend die Notwendigkeit der Aufwendungen darzulegen. Dazu sind Durchschnittswerte für einzelne Kostenpositionen zu ermitteln.

Sicherlich kann Ihre FKS solche Angaben nur dann machen, wenn Sie diese dabei unterstützen indem Sie sachliche, stichhaltige und vor allem maßnahmebezogene Argumente liefern! Andererseits lassen sich nicht wenige FKS den Dienst der Kostenzustimmung gut bezahlen, während Sie die eigentliche Arbeit inkl. Ausfüllen des Antragsformulars erledigen! In den Fachlichen Weisungen wird dazu Näheres ab Seite 18 beschrieben.

Sind Sie auf der Suche nach guten Begründungen für Ihre höheren Kostensätze? Dann melden Sie sich einfach bei uns info@azav.com.de!

 

Download der Fachlichen Weisungen: